Vorfälligkeitsentschädigung

 
Vorzeitiger Ausstieg wird mit Vorfälligkeitsentschädigung abgestraft Wer einen Darlehensvertrag vor dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zinsbindungsfrist kündigen will, muss sich darauf einstellen, dass hohe Kosten fällig werden. Zu den Gründen können wirtschaftliche Schwierigkeiten gehören, oder der Versuch, anderswo günstiger seine eigenen vier Wände zu finanzieren.
Doch der Darlehensnehmer ist auf das Wohlwollen der Bank angewiesen, denn einen Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Kündigung gibt es nicht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und verbunden damit ist die Tatsache, dass frühestens zum Ende der Zinsbindung der Vertrag gekündigt werden kann und dies mit einer einmonatigen Frist. Die einmal getroffenen Zinsvereinbarungen gelten dann für die Laufzeit bis zur Anschlussfinanzierung. Willigt der jeweilige Geldgeber ein, vorzeitig aus dem laufenden Kreditvertrag auszusteigen, wird die gefürchtete Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese fällt nicht selten in einer vierstelligen Höhe aus. Banken begründen diese Form der Entschädigung damit, dass sie ihrerseits Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen mussten und nun durch die Kündigung ein Zinsausfall entsteht. Diesen wird man sich immer vom scheidenden Darlehensnehmer zurück erstatten lassen. Der Gesetzgeber hat jedoch auch festgelegt, dass ein Darlehen, das für einen längeren Zeitraum als für zehn Jahre vereinbart wurde, ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist dann ein halbes Jahr, wenn eine Vollauszahlung der gesamten Kreditsumme stattgefunden hat. Grundsätzlich sollte ein Ausstieg während der Zinsbindung gut überlegt werden.
Vielfach lockt ein aktuell günstiger Bauzins und niemand will diesen ungenutzt an sich vorüber ziehen lassen. Wer keine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen will, sollte nach einer anderen Möglichkeit suchen, seine Immobilie zu günstigeren Konditionen weiter zu finanzieren. Das Forward- Darlehen erweist sich als optimale Variante, bereits vor dem Ablauf der Zinsbindung einen Niedrigzins zu vereinbaren. Dieser kann zur Anschlussfinanzierung genutzt werden. Zudem fällt ein Wechsel der Bank weitaus günstiger aus, als viele denken. Oft übernimmt die neue Bank die Wechselgebühr und hilft auch bei den Formalitäten, die mit einem Bankenwechsel verbunden sind.